Viele unserer Kunden möchten keinen Vertrag im Internet abschließen und das ist vollkommen in Ordnung.
Bei Mr. Schneepflug sprechen Sie direkt mit dem Inhaber. Auf Wunsch kommen wir persönlich vorbei, schauen uns alles in Ruhe an und erklären Ihnen den Winterdienst verständlich und ohne Zeitdruck.
Kein Internetstress. Kein Kleingedrucktes. Kein Verkaufsdruck.
So einfach funktioniert unser Winterdienst
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Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären kurz, um welche Fläche es geht.
2
Persönliche Besichtigung
Wir kommen zu Ihnen, schauen uns Wege, Einfahrten und Flächen an und besprechen alles in Ruhe vor Ort.
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Fester Saisonpreis
Sie erhalten einen klaren Preis für die gesamte Wintersaison von Oktober bis März, ohne Überraschungen.
Danach kümmern wir uns den ganzen Winter zuverlässig um Schnee und Glätte.
Faire Saisonpreise zur klaren Orientierung
Damit Sie wissen, womit Sie rechnen können, arbeiten wir mit festen Paketen nach Flächengröße.
Der genaue Preis wird nach einer kurzen Besichtigung festgelegt.
Sie müssen morgens nicht nach draußen schauen! Wir behalten das Wetter für Sie im Blick.
Für Privatpersonen und Gewerbe
Privatkunden
Ideal für Hausbesitzer, Senioren, Familien und alle, die im Winter auf Sicherheit angewiesen sind.
Gewerbekunden
Geeignet für Parkplätze, Pflegeeinrichtungen, Märkte und Wohnanlagen. Auch größere Flächen betreuen wir zuverlässig nach persönlicher Absprache.
Warum sich viele Kunden für Mr. Schneepflug entscheiden
Unser Ziel ist, dass Sie den Winter entspannt und sicher verbringen.
Wichtige Informationen zum Winterdienst
Der Winterdienst erfolgt im Zeitraum vom 01.10. bis 31.03.
Die Einsätze richten sich nach der jeweiligen Wetterlage.
Es gibt keine feste Anzahl an Einsätzen, entscheidend ist Ihre Sicherheit!
Hinweis: Bei extremen Wetterlagen wie Eisregen oder Dauerfrost kann es zu Abweichungen kommen.
Gesetzliche Räum- und Streupflicht in Hattorf am Harz
In Hattorf am Harz sind Haus- und Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, im Winter für sichere Gehwege zu sorgen. Diese Pflicht ergibt sich aus der kommunalen Satzung und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
Gehwege
Das bedeutet: Gehwege entlang des eigenen Grundstücks müssen bei Schnee und Glätte geräumt und gestreut werden. In der Regel ist dabei eine Breite von etwa 1,5 Metern freizuhalten. Gibt es keinen Gehweg, muss ein entsprechender Streifen am Straßenrand geräumt werden.
Uhrzeiten
Der Winterdienst muss werktags morgens bis etwa 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr erledigt sein und bei anhaltender Glätte im Tagesverlauf wiederholt werden. Grundsätzlich gilt: erst räumen, dann streuen. Streusalz ist nur bei besonderen Wetterlagen wie Eisregen erlaubt.
Haftung
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall persönlich, zum Beispiel wenn Passanten auf glatten Wegen stürzen. Ein zuverlässiger Winterdienst sorgt dafür, dass diese gesetzliche Verpflichtung sicher und stressfrei erfüllt wird.
Häufige Fragen
Muss ich online etwas abschließen?
Nein. Wir regeln alles persönlich.
Wie oft wird geräumt?
So oft es die Wetterlage erforderlich macht.
Ist Streugut im Preis enthalten?
Ja, der Streudienst ist im Saisonpreis enthalten.
Bekomme ich den Preis vorher genannt?
Ja. Sie erhalten vorab einen klaren, festen Saisonpreis.
Kontaktieren Sie uns gern persönlich
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.